Recht: “Andere Werkstatt” nach Unfall zumutbar
Die gegnerische Versicherung verweist nach einem Verkehrsunfall den Geschädigten oft auf eine andere und günstigere Werkstatt. Dies muss aber dem Betroffenen zumutbar sein. Das Amtsgericht München hat sich in mehreren Entscheidungen mit dieser Frage beschäftigt. Besonders sind Entfernung und Erreichbarkeit entscheidend, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zu informiert.
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