Sachverständigen-Leistungen

An der Kfz-Prüfstelle Magstadt als Sachverständigenbüro und KÜS-Kfz-Prüfstelle werden Ihnen, neben den amtlichen, auch weitere umfangreiche Dienstleistungen angeboten.

Von Schaden- und Wertgutachten über diverse Gasprüfungen bis hin zum Gebrauchtwagen-Check bieten wir Ihnen eine breite Dienstleistungspalette an. Wir stehen Ihnen jederzeit mit unserem Know-how als unabhängiger Berater zur Seite und unterstützen Sie auch mit technischem Rat rund um Ihr Fahrzeug. Weitere Informationen dazu finden Sie unten stehend.

  • Prüfung Lackschicht nach Schaden

Nach einem Unfall ist ein Schadengutachten die beste Grundlage für die Schadenregulierung, denn Ihnen soll kein finanzieller Nachteil entstehen. Egal ob Verkehrsunfall, Wildschaden, Vandalismus oder Elementarschäden: wir ermitteln zuverlässig und unabhängig alle für die Beweissicherung und Schadenregulierung im Sinne der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung benötigten Daten und Fakten.

Bei einer Fahrzeugbewertung (Wertgutachten) ermitteln wir unabhängig, fair und neutral den tatsächlichen Wert. Zur Bewertung des Fahrzeugs werden diverse Faktoren überprüft und dokumentiert, wie z. B. Erstzulassung, Laufleistung, Serien-/Sonderausstattung, wertsteigernde Faktoren (Umbauten, werterhöhende Reparaturen, Austauschaggregate), wertmindernde Faktoren (Beschädigungen, Verschleiß, fehlende Teile, Vorschäden), Zustand, Pflege, Wartung (scheck­heft­gepflegt, fehlende Service­eintragungen).

Wie für gasbetriebene Fahrzeuge gibt es auch für Wohnwagen und Wohnmobile mit einer Flüssiggasanlage eine Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung. Vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Reparatur und auch bei Austausch muss die Gasanlage durch einen Fachmann geprüft werden.

Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten. Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch dokumentiert.

Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht.
Viele Campingplätze dürfen Sie nur mit gültiger Gasanlagenprüfung aufsuchen. Grundlage für diese Prüfungen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) und die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607.

Idealerweise findet die Prüfung mit der Hauptuntersuchung (HU) statt. Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen, bringen Sie bitte das Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mit. Liegt dem Fahrzeugprüfer keine gültige Prüfbescheinigung für die Gasanlage vor, darf der Prüfingenieur für ein Wohnmobil keine HU-Plakette zuteilen. Bei einem Wohnwagen wird zu Ihrer Sicherheit eine Bemerkung in den Prüfbericht geschrieben, der Wohnwagen bekommt allerdings eine HU-Plakette, weil der Fahrzeugführer durch die fehlerhafte Gasanlage nicht beeinträchtigt werden kann.

Wer eine Flüssiggasanlage zur gewerblichen Nutzung installiert bzw. betreibt, muss der Berufsgenossenschaft nachweisen, dass die Anlage sicher ist. Der verantwortliche Betreiber muss eine regelmäßige Prüfung der Anlage durch einen Sachkundigen nach der Vorschrift DGUV Vorschrift 79 (bisher BGV D 34) durchführen lassen. Wird eine nicht vorschriftskonforme Anlage betrieben, riskiert der Betreiber seinen Versicherungsschutz.

Im Sinne der Unfallvorbeugung werden im Rahmen der Prüfung Dichtigkeit, Funktionalität, Materialien, Regler, Ventile, Leitungen und Schläuche, der Gasflaschenaufstellort sowie die vorhandene Gasmenge überprüft.

Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Flüssiggasanlage auf einem festen Untergrund steht und für Unbefugte nicht zugänglich ist. Außerdem sollten, sofern nicht notwendig, verwendete Druckgasbehälter nicht in Treppenräumen, engen Höfen oder Durchfahrten errichtet werden. Darüber hinaus muss stets ein optimaler Luftaustausch gewährleistet werden, damit austretendes Gas schnell abziehen kann und die Gefahr einer Explosion auf ein Minimum reduziert wird.

Wir stehen Ihnen sowohl für die Beratung bei der Erstellung oder Änderung einer für Ihren Betrieb geeigneten Gasanlage als auch für die regelmäßigen Prüfungen zur Verfügung.

Sie haben einen «Gebrauchten» entdeckt, der Ihnen interessant erscheint? Zögern aber, weil Sie nicht wissen, was «unter der Haube» los ist? Ob die Angaben des Verkäufers wirklich den Tatsachen entsprechen? Kein Problem – beauftragen Sie uns mit einem KÜSPlus GebrauchtwagenCheck.

KÜSPlus ist ein detaillierter Zustandsbericht für einen Gebrauchtwagen. Neutral und objektiv werden genau festgelegte Punkte auf ihren Zustand überprüft.

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (HU/AU) wird die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) überprüft. Der allgemeine Pflege- und Erhaltungszustand jedoch, z. B. Verschleiß oder Beschädigung der Sitzbezüge oder der Innenverkleidung, Kratzer oder Steinschlag in der Lackierung sowie der optische Gesamteindruck, werden im Rahmen der HU/AU nicht überprüft und nicht dokumentiert, solange es sich nicht um prüfungsrelevante Faktoren handelt.

Der Gebrauchtwagencheck der KÜS füllt diese Lücke und bietet Ihnen Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf.

Sehen und gesehen werden! Zugegeben, der Spruch ist nicht mehr der neueste. Wenn es aber um die Beleuchtungs-einrichtung an Kraftfahrzeugen geht, so hat er nach wie vor Bestand. Hier ist seit Jahren vieles im Argen. Nach wie vor liegen die Beleuchtungsmängel mit 25 % in der Gesamtbilanz der KÜS vorne.

Die neue Scheinwerfer-Einstellprüfrichtlinie (aus Februar 2014) soll helfen, bei der Hauptuntersuchung eine bessere Beurteilung der Einstellung der Beleuchtungsanlage zu ermöglichen. Für die Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräte in Verbindung mit den Aufstellflächen – sprich für das Scheinwerfer-Einstell-Prüfsystem – ist eine Stückprüfung zwingend vorgeschrieben. Diese beinhaltet auch eine Kalibrierung.