Recht: Autofahrer dürfen Blitzerdaten einsehen
Geklagt hatte ein Autofahrer, der außerorts 30 km/h zu schnell gewesen sein soll. Weil ein Fahrverbot drohte, verlangte er Einblick in Dokumente, die nicht Teil der Bußgeldakte waren. Darunter fielen die Lebensakte des Messgerätes, die Bedienungsanleitung des Herstellers, die Rohmessdaten der gegenständlichen Messung und der Eichschein des verwendeten Messgerätes. Bußgeldstellen und Fachgerichte verwehrten ihm dies.
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