Leser fragen – Experten antworten: Tempo drosseln bei Nebel
Wenn Nebel die Sicht behindert, sollen Autofahrer ihre Geschwindigkeit drosseln. Gibt es dafür verbindliche Limits?
Wenn Nebel die Sicht behindert, sollen Autofahrer ihre Geschwindigkeit drosseln. Gibt es dafür verbindliche Limits?
Antwort von Johannes Kautenburger, KÜS: Nebel kann die Sicht für Autofahrer gefährlich stark einschränken, weshalb die oberste Regel bei Nebel lauten muss: Fuß vom Gas und den Abstand zum Vordermann vergrößern. Bei den meisten Autofahrern geschieht dies ohnehin ganz intuitiv. Dennoch gibt es dazu allgemein gültige Richtlinien und vom Gesetzgeber verbindliche Limits in Abhängigkeit zu den situationsabhängigen Sichtweiten. Liegt diese nämlich unterhalb von 150 Metern, gelten maximal 100 km/h noch als angepasste Geschwindigkeit. Verringert sich die Sichtweite auf 100 Meter, werden nur noch 80 km/h als zulässig erachtet. Bei weniger als 50 Metern muss das Tempo laut § 3 StVO definitiv auf maximal 50 km/h sinken. Auch wenn das offizielle Tempolimit der Straße deutlich höher liegt, drohen bei Überschreitungen dieser Nebel-Limits die gleichen Bußgelder und Punkte wie bei “normalen” Tempovergehen. Auch der Abstand sollte angepasst werden. Hier gilt die Faustregel: Pro km/h ein Meter.
Die Schwierigkeit für den Autofahrer liegt darin, die Sichtweite korrekt einzuschätzen. Orientierung können dabei die Begrenzungspfeiler geben, die im 50-Meter-Abstand die Fahrbahn säumen. Ist man auf Höhe eines solchen Pfeilers und sind nur noch die nächsten beiden Pfeiler gut erkennbar, ist die 150-Meter-Marke unterschritten. Befindet sich bereits der übernächste Pfeiler im Nebeldunst, beträgt die Sichtweite weniger als 100 Meter. Ist sogar der nächste Pfahl schwer oder nicht mehr erkennbar, sind nur noch maximal 50 km/h erlaubt.
Erst dann, und nur dann, darf übrigens auch die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Oftmals aktivieren diese Autofahrer bereits bei Regen oder Schneefall oder bei Sichtweisen deutlich über 50 Meter. Der Bußgeldkatalog in Deutschland sieht für den Einsatz der Nebelschlussleuchte bei Sichtweiten von mehr als 50 Metern allerdings Bußgelder von 20 bis 35 Euro vor. Anders sieht das beim Einsatz von Nebelscheinwerfern aus. Diese dürfen sogar bei Regen oder bei Schneefall eingeschaltet werden. Wer in eine Nebelbank mit einschränkender Sicht fährt, kann immer die Nebelscheinwerfer aktivieren. Diese sorgen unter anderem für bessere Sicht, da durch den reflektierenden Nebel das idealerweise in der nebligen Jahreszeit stets aktivierte Abblendlicht nicht mehr auf die Fahrbahn dringen kann. Fernlicht sollte bei Nebel grundsätzlich nicht aktiviert werden, weil die höherliegende Leuchtkraft eine Blendwirkung durch den Nebel erzeugt.
Angesichts der anstehenden herbstlichen Witterung werden Autofahrer in den kommenden Wochen wieder häufiger auch im Nebel unterwegs sein. Deshalb kann sich gerade jetzt ein Check der Lichttechnik am Fahrzeug lohnen. Viele Kfz-Werkstätten bieten den Lichttest auch in diesem Jahr wieder kostenlos an.