Recht: Unfall ohne Berührung – Haftungsfragen
Ein Motorradfahrer stürzte nach einem abrupten Bremsmanöver eines Pkw-Fahrers. Zu einer Kollision kommt es allerdings nicht. Wer haftet für die Schäden des Motorradfahrers?
Ein Motorradfahrer stürzte nach einem abrupten Bremsmanöver eines Pkw-Fahrers. Zu einer Kollision kommt es allerdings nicht. Wer haftet für die Schäden des Motorradfahrers?
Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hat am 13. Dezember 2023 (AZ: 14 U 32/23) entschieden, dass der Pkw-Fahrer in diesem Fall zu 40 Prozent wegen plötzlichem Bremsen haftet. Gegen den auffahrenden Motorradfahrer sprach der Anscheinsbeweis, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Motorradfahrer fuhr auf einer Landstraße hinter einem Auto. Der Pkw-Fahrer bremste vor einem Hindernis abrupt ab, woraufhin der Motorradfahrer ebenfalls stark bremsen musste und stürzte. Der Biker erlitt Verletzungen und verklagte den Pkw-Fahrer auf Schadensersatz. Die erste Instanz wies die Schadensersatzklage ab, da kein risikoreiches Verhalten der Beklagten festgestellt wurde.
Das OLG Celle sah jedoch einen Verkehrsverstoß der Beklagten und wandte die Grundsätze des Anscheinsbeweises an, was zu einer Haftungsverteilung führte.
Demnach lassen sich auf Erfahrungen basierend Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen. Typische Abläufe des ersten Anscheins können für ein Verschulden des Verkehrsteilnehmers sprechen. Das Oberlandesgericht gab in seiner Betrachtung des Sturzes dem Motorradfahrer teilweise Recht und sagte, dass der Autofahrer durch sein abruptes Abbremsen einen Verkehrsverstoß begangen hatte. Dieser Verstoß habe den Unfall des Motorradfahrers zumindest mitverursacht. Allerdings war der Pkw auch in der Haftung, denn er konnte nicht darlegen, dass der Motorradfahrer den Unfall allein durch eigenes Verschulden verursacht hatte. Das OLG Celle verurteilte den Pkw-Fahrer daher zu einer Schadensersatzzahlung von 40 Prozent, obwohl es gar nicht zur Kollision gekommen war.