Recht: Überholen von Kolonnen
Beim Überholen langer Fahrzeugkolonnen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Wer ausschert, sollte daher besondere Vorsicht walten lassen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervorgeht. In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer beim Linksabbiegen aus einer langsam fahrenden Kolonne von neun bis zehn Fahrzeugen heraus mit einem Motorradfahrer kollidiert, der die Autoschlange gerade … Recht: Überholen von Kolonnen Weiterlesen »
Beim Überholen langer Fahrzeugkolonnen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Wer ausschert, sollte daher besondere Vorsicht walten lassen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervorgeht. In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer beim Linksabbiegen aus einer langsam fahrenden Kolonne von neun bis zehn Fahrzeugen heraus mit einem Motorradfahrer kollidiert, der die Autoschlange gerade …
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Beim Überholen langer Fahrzeugkolonnen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Wer ausschert, sollte daher besondere Vorsicht walten lassen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervorgeht. In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer beim Linksabbiegen aus einer langsam fahrenden Kolonne von neun bis zehn Fahrzeugen heraus mit einem Motorradfahrer kollidiert, der die Autoschlange gerade links überholte.
Vor Gericht forderten beide Parteien von der jeweils anderen Seite Schadensersatz. Der Autofahrer war der Ansicht, dass der Motorradfahrer eine derart lange Kolonne nicht hätte überholen dürfen. Es habe sich da um eine unklare Verkehrslage gehandelt, die besondere Vorsicht erfordert hätte. Für den Biker war der offensichtlich ausgebliebene Schulterblick des Autofahrers die Unfallursache.
Das Gericht folgte der Argumentation des Motorradfahrers und rechnet dem Autofahrer 75 Prozent der Schuld zu. Der Biker hätte auf der gut einsehbaren Strecke beim Überholvorgang gut erkannt werden können. Unklar wäre die Verkehrslage für diesen nur gewesen, wenn nicht verlässlich zu beurteilen gewesen wäre, was die Vorausfahrenden tun würden. Die 25-prozentige Mithaftung des Bikers resultiert aus der allgemeinen Betriebsgefahr des Motorrads. (Az.: 14 U 118/21)
Beim Überholen langer Fahrzeugkolonnen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Wer ausschert, sollte daher besondere Vorsicht walten lassen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervorgeht. In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer beim Linksabbiegen aus einer langsam fahrenden Kolonne von neun bis zehn Fahrzeugen heraus mit einem Motorradfahrer kollidiert, der die Autoschlange gerade links überholte.
Vor Gericht forderten beide Parteien von der jeweils anderen Seite Schadensersatz. Der Autofahrer war der Ansicht, dass der Motorradfahrer eine derart lange Kolonne nicht hätte überholen dürfen. Es habe sich da um eine unklare Verkehrslage gehandelt, die besondere Vorsicht erfordert hätte. Für den Biker war der offensichtlich ausgebliebene Schulterblick des Autofahrers die Unfallursache.
Das Gericht folgte der Argumentation des Motorradfahrers und rechnet dem Autofahrer 75 Prozent der Schuld zu. Der Biker hätte auf der gut einsehbaren Strecke beim Überholvorgang gut erkannt werden können. Unklar wäre die Verkehrslage für diesen nur gewesen, wenn nicht verlässlich zu beurteilen gewesen wäre, was die Vorausfahrenden tun würden. Die 25-prozentige Mithaftung des Bikers resultiert aus der allgemeinen Betriebsgefahr des Motorrads. (Az.: 14 U 118/21)