Recht: Strenge Promillegrenzen für E-Tretroller
Für die Nutzer von E-Tretrollern gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie für Autofahrer.
Für die Nutzer von E-Tretrollern gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie für Autofahrer.
Wer einen elektrischen Scooter mit mehr als 1,1 Promille lenkt, ist absolut fahruntauglich, wie das Bayerische Oberlandesgericht nun geurteilt hat. Das Fahren mit einem derartigen Alkoholspiegel ist demnach eine Straftat und wir mit Geldstrafe und Führerscheinentzug geahndet.
Angeklagt war ein Besucher des Oktoberfests, der für die letzten Meter des Heimwegs einen E-Roller genutzt hatte und mit 1,35 Promille in eine Polizeikontrolle geraten war. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe von 2.200 Euro und einem Führerscheinentzug für sieben Monate. Den Einwand, der Roller sei wie ein Fahrrad zu bewerten, womit die Promille-Obergrenze von 1,6 gelten würde, akzeptierten die Richter nicht. Sie beriefen sich auf die seit 2019 geltende Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die E-Roller, Hoverboards, Segways und ähnliche Micro-Mobile als Kraftfahrzeuge einstuft.