Recht: Handy am Steuer – und Ausreden
Wer ein Handy am Steuer in den Händen hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. Daher kann man versucht sein, sich herauszureden. Aber auch dann muss die Behauptung den Fotonachweis entkräften.
Wer ein Handy am Steuer in den Händen hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. Daher kann man versucht sein, sich herauszureden. Aber auch dann muss die Behauptung den Fotonachweis entkräften.
Gibt man an, man habe nicht telefoniert, sondern seinen Bart gekämmt, könnte als bloße Schutzbehauptung gewertet werden. Deshalb verhängte das Amtsgericht Frankfurt hat am 16. Juni 2020 (AZ: 971 Owi 363 Js 72112/19) eine Geldbuße in Höhe von 180 Euro wegen unerlaubter Handynutzung.
Der Mann fuhr einen Omnibus, als er in eine Kontrolle zur Feststellung von “Handyverstößen” geriet. Von ihm wurde eine Fotosequenz angefertigt. Darauf war zu erkennen, dass er einen weißen Gegenstand mit der rechten Hand an sein rechtes Ohr hielt.
Im Verfahren verteidigte sich der Betroffene wie folgt: Erstens hätte er mit dem Fahrzeug bei dem vermeintlichen Bußgeldverstoß gestanden. Das könne man schon daran erkennen, dass seine Hände gar nicht am Lenkrad waren. Zweitens würden die Bilder lediglich zeigen, dass er seinen Bart mit einer weißen Bürste kämme.
Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt, wurde gegen den Mann eine Geldbuße von 180 Euro festgesetzt. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass er verbotenerweise ein Handy und keine Bürste hielt. Die Haarbürste hielt das Gericht für eine bloße Schutzbehauptung. In der Hauptverhandlung legte der Mann eine weiße Bürste vor. Diese hatte eine geschwungene, zu den Ecken hin abgerundete Form. Auf der Bildsequenz war aber ein rechteckiger Gegenstand zu sehen. Dies war durch das bloße Anlegen eines Lineals zu erkennen. Außerdem war das benutzte „Gerät“ immer an gleicher Stelle. Mit einem „Kämmen“ also nicht zu vereinbaren.
Auch zeigten die Bilder, dass sich der Omnibus bewegte. Der Einwand, das Fahrzeug könne nicht in Bewegung gewesen sein, weil sich keine Hand am Lenkrad befunden habe, sorgte für einen deutlichen Hinweis: Unter Umständen könnte dies Anlass sein, die Fahreignung zu überprüfen. Die Hände gehören ans Steuer, wenn sich das Fahrzeug bewegt!