Recht: Flugausfall wegen Streik – Arbeitskampf keine höhere Gewalt

Eine Airline muss für Flugausfälle wegen eines Streiks zahlen. Auch, wenn sie das teuer kommt.

Eine Airline muss für Flugausfälle wegen eines Streiks zahlen. Auch, wenn sie das teuer kommt.

Ein Streik zählt nicht als höhere Gewalt. Luftfahrtgesellschaften müssen daher Kunden bei einem Flugausfall entschädigen, wie der Europäische Gerichtshof nun entschieden hat. Ein Arbeitskampf sei Teil der normalen Tätigkeit eines Unternehmens.  

Verhandelt wurde der Fall eines Fluggasts, dessen Flug von Malmö nach Stockholm 2019 wegen eines Pilotenstreiks ausfiel. Die Airline wollte keine Entschädigung zahlen und führte an, dass von dem mehrtätigen Streik rund 400.000 Passagiere betroffen gewesen seien und die Entschädigung mit etwa 120 Millionen Euro sehr hohe Kosten verursachen würde. Der Gerichtshof wollte der Argumentation nicht folgen. Allein die Summer ändert seiner Auffassung nach nichts daran, dass eine Flugentschädigung bei einem im EU-Mitgliedsland arbeitsrechtlich zulässigen Streik des Personals zu zahlen ist. (Az.: C-28/20)