Recht: Auffahrunfall Lkw – Zu geringer Sicherheitsabstand wiegt schwer
Abstand-Halten ist nicht nur unter Corona-Bedingungen wichtig. Auch im Straßenverkehr ist es bedeutsam, genügend Raum zum Vordermann zu lassen.
Abstand-Halten ist nicht nur unter Corona-Bedingungen wichtig. Auch im Straßenverkehr ist es bedeutsam, genügend Raum zum Vordermann zu lassen.
Was wiegt schwerer bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn: Das unverschuldete Abbremsen eines Pkw aufgrund eines defekten Notbremsassistenten oder die Unterschreitung des Sicherheitsabstands des nachfolgenden Lkw? Dieser Frage ging das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 09.03.2021 – 23 U 120/20) nach.
Im vorliegenden Fall war ein Lkw auf einen Pkw aufgefahren, da dieser unvermittelt abbremste. Als Ursache der Vollbremsung stellte sich ein technischer Defekt des Bremsassistenten heraus. Das abrupte Abbremsen stuften die Richter als das Versagen der technischen Einrichtung des Fahrzeugs ein, sodass den Pkw-Fahrer kein Verschulden treffe. Der Lkw-Fahrer hatte jedoch den vorgeschriebenen Mindestabstand um rund 30 Prozent unterschritten. Daher habe er nicht mehr rechtzeitig abbremsen können.
Die Richter sahen in dieser Unterschreitung ein schuldhaftes Verhalten des Lkw-Fahrers, und verteilten die Haftung zu Zweidritteln zu dessen Lasten und zu einem Drittel zu Lasten des Pkw, berichtet das Rechtsportal ra-online.