Räumfahrzeuge: Vorsicht beim Überholen

Räumfahrzeuge dürfen grundsätzlich überholt werden. Doch nicht immer ist das eine gute Idee. Bei einem Unfall haftet laut der R+V-Versicherung in der Regel der Autofahrer.

Räumfahrzeuge dürfen grundsätzlich überholt werden. Doch nicht immer ist das eine gute Idee. Bei einem Unfall haftet laut der R+V-Versicherung in der Regel der Autofahrer.

Ein Überholverbot für Schneefräsen oder Streufahrzeuge gibt es in Deutschland nicht. Allerdings genießen die Fahrzeuge mit ihren rot-weißen Warnmarkierungen Sonderrechte. Unter anderem dürfen sie auf allen Straßen auf jeder Straßenseite und in alle Richtungen fahren. Auch Anhalten ist für sie überall erlaubt. Auf Autobahnen arbeiten sie zudem häufig in Kolonnen. Beim Überholen ist schon aus diesem Grund besondere Vorsicht geboten. 

Hinzu kommt, dass die Fahrbahn vor dem Räumfahrzeug noch nicht von Schnee und Eis befreit ist. Wer nach dem Überholen wieder einschert, muss mit schwierigen Straßenverhältnissen rechnen.

Foto: Daimler