Leser fragen – Experten antworten: Blinken immer, manchmal, gar nicht?
Das Befahren eines Kreisverkehrs birgt so manche Tücken und auch das Verlassen kann Probleme bereiten.
Das Befahren eines Kreisverkehrs birgt so manche Tücken und auch das Verlassen kann Probleme bereiten.
Frage: Wann muss ich eigentlich blinken: Wenn ich in einen Kreisverkehr einfahre oder wenn ich ihn verlasse?
Antwort von Peter Kerkrath, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: „Als erstes muss geklärt werden, ob es um einen Kreisverkehr oder um einen kreisförmigen Knotenpunkt handelt. Bei einem Kreisverkehr, erkenntlich am Verkehrszeichen 215 (blaues Schild mit drei Pfeilen) sowie einem Vorfahrt-Gewähren-Schild (205), fährt man, ohne zu blinken hinein (StVO, Paragraf 8 Abs. 1a). Dabei ist darauf zu achten, den Fahrzeugen innerhalb des Kreisels die Vorfahrt zu gewähren. Beim Herausfahren muss man jedoch den Blinker setzen (StVO Paragraf 9 Abs. 1). Nähert man sich einem Kreisverkehr, verringert man am besten das Tempo. Sobald die Fahrbahn frei ist, darf man in ihn rechts einbiegen. Man fährt dann solange linksherum, bis die gewünschte Abfahrt erreicht ist. Das Parken ist im Kreisverkehr übrigens nicht gestattet.
Die Vorschriften für einen einspurigen Kreisverkehr gelten auch für einen mehrspurigen Kreisel. Einfahrende ordnen sich am besten schon beim Einfahren strategisch günstig. Wer an der nächsten oder übernächsten Abfahrt raus will, nimmt die rechte Spur. Die anderen Verkehrsteilnehmer können die Innenspur nehmen. Die hier Fahrenden müssen aber beachten, dass sie beim Verlassen des Kreisels dem Fahrzeug auf der Außenspur Vorfahrt gewähren. Und auch hier kommt der Blinker zum Einsatz: Wer hier die Spur innerhalb des Kreisels wechseln möchte, muss blinken. Nicht Blinken, aber Handzeichen geben, müssen Radfahrer im Kreisverkehr, wenn sie ihn verlassen.
Neben den klassischen Kreisverkehren gibt es aber noch den kreisförmigen Knotenpunkt. Diese haben keine vorfahrtregelnde Verkehrszeichen. Solche Rondelle findet man oft in Wohngebieten. Auch wenn sie aussehen wie Kreisverkehre, besteht ein großer Unterschied: Hier gilt die Regel rechts vor links. Und Autofahrer müssen beim Ein- und Ausfahren blinken.“