Leser fragen – Experten antworten: Alkolocks in Autos
In der EU müssen neue Autos künftig mit Schnittstellen für Alkohol-Wegfahrsperren gerüstet sein. Werden damit auch die Kontrollgeräte zur Pflicht?
In der EU müssen neue Autos künftig mit Schnittstellen für Alkohol-Wegfahrsperren gerüstet sein. Werden damit auch die Kontrollgeräte zur Pflicht?
Antwort von Stefan Ehl, KÜS: Seit dem 6. Juli 2022 verlangt eine im November 2019 beschlossene EU-Verordnung, dass in neu für die europäischen Märkte homologierten Autos eine standardisierte Schnittstelle eingebaut wird, die als Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre dienen soll. Die Verordnung betrifft erst einmal Hersteller, die neue Pkw, Busse, Transporter oder Lkw genehmigen lassen wollen. Wie bei neuen Einbauvorschriften üblich, müssen dann zwei Jahre später, also 2024, alle Neuzulassungen entsprechend ausgestattet sein.
Allerdings müssen damit nicht automatisch alle neuen Autos auch mit einem Warnsystem oder einer den Atemalkohol messenden Wegfahrsperre ausgestattet werden. Die Regelung sieht bislang vor, allein den Einbau der Schnittstelle, nicht aber eines Atemalkohol-Kontrollgeräts verpflichtend zu machen. Grundsätzlich kann die Schnittstelle jedoch dazu dienen, ein Alkolock zu einem späteren Zeitpunkt nachzurüsten. Ist eine solche Technik an Bord, müsste ein Fahrer vor Fahrtantritt zum Beispiel in ein Röhrchen pusten. Sollte dabei ein zu hoher Alkoholpegel gemessen werden, kann das entsprechende Signal die Kraftstoffversorgung kappen und damit den Start des Motors verhindern.
Für einen verpflichtenden Einbau von solchen Alkohol-Wegfahrsperren fehlt in Deutschland allerdings der gesetzliche Rahmen. Eine solche Maßnahme würde unter anderem dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Recht der allgemeinen Handlungsfreiheit widersprechen. Insofern dürfte sich speziell in Hinblick auf mögliche Alkolocks für Autofahrer in Deutschland vorerst nichts ändern und Autokunden nicht mit dem Einbau der 1.000 bis 2.000 Euro teuren Messgeräte finanziell zusätzlich belastet werden.
In den vergangenen Jahren haben Studien gezeigt, dass sich bei alkoholauffälligen Fahrern die Rückfälligkeit mit Alkohol-Zündschlosssperren deutlich verringern lässt. Damit könnten wiederholt alkoholauffällige Fahrer ihren Führerschein behalten und gleichzeitig erfolgreich davon abgehalten werden, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen. In einigen anderen Ländern Europas, zum Beispiel in Schweden, können auffällige Fahrer bereits seit vielen Jahren zu einer solchen Maßnahme verpflichtet werden. In Deutschland hat sich 2019 der 57. Verkehrsgerichtstag für die Einführung von Alkolocks speziell für alkoholauffällige Kraftfahrer ausgesprochen.