KÜS: Warnaufkleber „Toter Winkel“ in Frankreich bereits Pflicht
Ein Warnaufkleber für Fahrzeuge mit Hinweis auf die Gefahren des toten Winkels, vor allem für Zweiradfahrer, ist ab diesem Jahr Pflicht in Frankreich. Die Bestimmung gilt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Damit fallen auch Wohnmobile und Caravans unter die Vorschrift. Klar bestimmt ist auch der Ort der Anbringung des Hinweises am Fahrzeug. Bei fehlendem Hinweis drohen bis 135 Euro Bußgeld.
Ein Warnaufkleber für Fahrzeuge mit Hinweis auf die Gefahren des toten Winkels, vor allem für Zweiradfahrer, ist ab diesem Jahr Pflicht in Frankreich. Die Bestimmung gilt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Damit fallen auch Wohnmobile und Caravans unter die Vorschrift. Klar bestimmt ist auch der Ort der Anbringung des Hinweises am Fahrzeug. Bei fehlendem Hinweis drohen bis 135 Euro Bußgeld.
Keiner weiß momentan, wie das Urlaubsverhalten der Deutschen in diesem Jahr, etwa an Ostern, aussehen wird ‑ und wie es aussehen darf. Die Pandemie bestimmt die Richtung. Klar ist jedoch, dass der Urlaub mit dem eigenen Wohnmobil oder Caravan sich wachsender Beliebtheit erfreut. Obwohl viele Käufe solcher Freizeitfahrzeuge wegen der reduzierten Mehrwertsteuer bereits im letzten Jahr getätigt wurden, was die Zahl der Neuzulassungen im Dezember verdreifacht hat, wuchs das Segment im Januar 2021 nochmals um 3,7 Prozent. Dies meldet der Branchenverband CIVD. Die Reisewelle, wie immer sie aussehen und möglich sein wird, führt sicherlich viele nach Frankreich, an die Küste in den Süden oder die Wintersportgebiete. Dann muss der Warnaufkleber bezüglich des toten Winkels am Fahrzeug vorhanden sein.
Vorgeschrieben ist die Anbringung an beiden Seiten, vertikal in einer Höhe von 0,9 bis 1,5 Meter, horizontal innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend. Am Fahrzeugheck muss er auf der rechten Seite kleben, ebenfalls zwischen 0,9 und 1,5 Meter hoch. Verglaste Flächen und Teile der Fahrzeugbeleuchtung dürfen nicht damit beklebt werden.
Betroffen von der Vorschrift sind auch nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, also auch Wohnmobile und Caravans in dieser Gewichtsklasse. Ist der Aufkleber nicht korrekt angebracht, so hat die Polizei in Frankreich in diesem Jahr noch einen Ermessensspielraum. Wer allerdings ohne Schild unterwegs ist, muss mit bis zu 135 Euro Bußgeld rechnen. Die fehlen dann in der Urlaubskasse.
Die Hinweisschilder mit der Aufschrift „Attention! Angles Morts“ (französisch für „Achtung! Toter Winkel“) bekommt man online, aber auch an Tankstellen in Grenznähe zu Frankreich.
Es gibt derzeit zwei Versionen: eine für Lkw und eine für Busse. Empfohlen wird für Wohnmobile die Variante mit Bus-Abbildung, da es sich ebenfalls um ein Fahrzeug zur Personenbeförderung handelt.
Sie sind als Aufkleber oder Magnetschilder erhältlich, die Kosten für die Aufkleber liegen unter 10 Euro. Es bleibt abzuwarten, ob andere Länder mit einer solchen Aktion nachziehen werden.
In Deutschland ist momentan das Anbringen eines Warnaufklebers zu den Gefahren des toten Winkels an Lkw, Bussen oder etwa Wohnmobilen und größeren Gespannen freiwillig, wird aber von den Verkehrsorganisationen und einschlägigen Verbänden empfohlen. Die KÜS empfiehlt die Aufkleber für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Kombinationen daraus, wobei darauf zu achten ist, dass der hintere Aufkleber im Falle einer Fahrzeugkombination auch auf dem Anhänger angebracht werden muss.