Kraftfahrzeuge: Saisonkennzeichen zunehmend beliebt

Die Zahl der Autos, Motorräder und Anhänger mit Saisonkennzeichen ist gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Prozent auf rund 2,52 Millionen gestiegen, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nun mitteilt. Stichtag ist jeweils der 1. Januar.   Die größte Gruppe der Saisonkennzeichen-Träger sind weiterhin die Motorräder. 1,36 Millionen Bikes sind während der Saison zugelassen und im Winter abgemeldet. … Kraftfahrzeuge: Saisonkennzeichen zunehmend beliebt Weiterlesen »

Die Zahl der Autos, Motorräder und Anhänger mit Saisonkennzeichen ist gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Prozent auf rund 2,52 Millionen gestiegen, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nun mitteilt. Stichtag ist jeweils der 1. Januar.   Die größte Gruppe der Saisonkennzeichen-Träger sind weiterhin die Motorräder. 1,36 Millionen Bikes sind während der Saison zugelassen und im Winter abgemeldet. …

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Die Zahl der Autos, Motorräder und Anhänger mit Saisonkennzeichen ist gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Prozent auf rund 2,52 Millionen gestiegen, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nun mitteilt. Stichtag ist jeweils der 1. Januar.  

Die größte Gruppe der Saisonkennzeichen-Träger sind weiterhin die Motorräder. 1,36 Millionen Bikes sind während der Saison zugelassen und im Winter abgemeldet. Dazu kommen rund 983.000 Pkw, zu einem Großteil (441.000 Einheiten) handelt es sich um Cabriolets und Wohnmobile (147.000 Einheiten). Bei den übrigen Modellen dürfte es sich unter anderem um Liebhaberfahrzeuge handeln, die im Winter geschont werden. Auch sogenannte „Winterautos“ von Zweiradfahrern werden häufig mit Saisonkennzeichen zugelassen. Rund 44 Prozent aller Saisonkennzeichen werden für sieben Monate ausgestellt, knapp 33 Prozent für acht Monate. Kürzere und längere Zeiträume spielen nur eine untergeordnete Rolle.  

Das Saisonkennzeichen wurde zum 1. März 1997 eingeführt. Fahrzeuge mit entsprechender Zulassung dürfen außerhalb des auf dem Kennzeichen vermerkten Zeitraum nicht im öffentlichen Verkehr bewegt oder abgestellt werden. Am Ende der Ruhezeit kann das Fahrzeug ohne Anmeldeformalitäten wieder genutzt werden.

Foto: SP-X