Recht: Oldtimer vom Hof geklaut – Frage des Schadensersatzes
Manchmal kann man das gekaufte Fahrzeug nicht direkt mitnehmen und lässt es noch beim Verkäufer. Diesen trifft dann die Pflicht, es sicher zu verwahren. Bei einem Diebstahl muss der Verkäufer Schadensersatz zahlen. Bei einem Oldtimer-Traktor ist die Sache noch komplizierter – es wird der Wert auf Grundlage der Angaben von Sachverständigen geschätzt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 20. Mai 2021 (AZ: 9 U 8/20).
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