Recht: Ohne Gurt unterwegs – Rolle des Beifahrers
Nicht angeschnallte Beifahrer tragen beim Verkehrsunfall Mitschuld an ihren Verletzungen oder gar dem Tod. Dies gilt selbst dann, wenn dem Fahrer ein schwerer Verkehrsverstoß vorzuwerfen ist. Voraussetzung ist, dass der Beifahrer unverletzt überlebt hätte, wenn er angeschnallt gewesen wäre. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Vom 7. Januar 2020 (AZ: 12 U 518/19).
Nicht angeschnallte Beifahrer tragen beim Verkehrsunfall Mitschuld an ihren Verletzungen oder gar dem Tod. Dies gilt selbst dann, wenn dem Fahrer ein schwerer Verkehrsverstoß vorzuwerfen ist. Voraussetzung ist, dass der Beifahrer unverletzt überlebt hätte, wenn er angeschnallt gewesen wäre. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Vom 7. Januar 2020 (AZ: 12 U 518/19).
Der Fahrer schlief während der Fahrt auf einer Autobahn ein und verursachte dadurch einen Verkehrsunfall. Der nicht angeschnallte Beifahrer starb durch diesen Unfall. Dessen Sohn macht Schadensersatz gegen den Fahrer geltend. Das Landgericht hatte in erster Instanz die Haftung des Beklagten zu zwei Drittel festgelegt. Der verstorbene Mitfahrer trage eine Mitschuld von einem Drittel. Er habe sich nicht angeschnallt. Diese Entscheidung wurde durch das Oberlandesgericht bestätigt.
Das Mitverschulden des verstorbenen Mitfahrers sah das Gericht in dem Umstand, dass er wahrscheinlich unverletzt überlebt hätte, wenn er angeschnallt gewesen wäre. Eine mögliche Mithaftung zu 50 Prozent scheide wegen des groben und schweren Verkehrsverstoßes des Fahrers aus. Der Fahrer sei schließlich auf der Autobahn eingeschlafen. Dies sei ein schwerer Verkehrsverstoß. Der Sohn des Beifahrers müsse sich den Verstoß des Vaters gegen die Anschnallpflicht mindernd anrechnen lassen.