Recht: Fahrtenbuch für „Temposünder“
Die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuchs gegen einen Autobesitzer ist rechtmäßig, wenn er sich der Ermittlung eines Temposünders verweigert. Solche Maßnahmen sind verfassungskonform und dienen der Sicherheit im Straßenverkehr. Fahrzeughalter sollten daher ihre Mitwirkungspflichten ernst nehmen, um solche Auflagen zu vermeiden, rät die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).