Recht: Haftung bei Motorradfahrt mit fehlender Schutzkleidung
Die Haftungsverteilung bei Verkehrsunfällen erfordert stets eine individuelle Abwägung der Sorgfaltspflichten und der Betriebsgefahren. Für Motorradfahrer und andere Verkehrsteilnehmer ist es wichtig, sich ihrer Pflichten bewusst zu sein und entsprechend umsichtig zu handeln. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zeigt, dass ein fehlendes allgemeines Verkehrsbewusstsein für Schutzkleidung nicht zu einer Kürzung der Ansprüche führt.