Recht: „Kunststücke auf Motorrad (Wheelie)“ und Haftungsfragen
Fährt ein Motorradfahrer im Dunkeln auf dem Hinterrad, begeht er einen Verstoß gegen seine Beleuchtungspflicht. Seine Frontscheinwerfer sind nicht mehr als heller Lichtpunkt für andere wahrnehmbar. Dadurch haftet er beim Unfall mit, selbst wenn er Vorfahrt hatte.
Ein „Wheelie“ führt zu Verstoß gegen Beleuchtungspflicht. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm am 9. November 2022 (AZ: 11 U 38/22), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) mitteilt.