Recht: Mautgebühren im Ausland
Die ungarische Straßenmaut kann grundsätzlich vor deutschen Gerichten eingetrieben werden. Dabei darf auch der Halter des Fahrzeugs direkt belangt werden obwohl es hierzulande keine Halterhaftung gibt, sondern in der Regel der Fahrzeugführer für Verstöße verantwortlich ist.