Recht: Überholen auf Ausfädelungsstreifen
Wer auf einem Ausfädelungsstreifen einer Autobahn schneller als der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn fährt, verstößt gegen § 7 a Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung, was bei einem Unfall eine Mithaftung begründen kann.
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