Recht: Landstraße – Autofahrer muss mit Baumstamm rechnen
Bei Fahrten auf der Landstraße müssen Autofahrer mit plötzlich auftauchenden Hindernissen rechnen. Auch bei der Kollision mit einem umgekippten Baum gibt es keinen Schadenersatz, wie das Landgericht Köln feststellt. Damit wies es die Klage eines verunfallten Autofahrers zurück. Dieser wollte Geld vom Bundesland Nordrhein-Westfalen, da dieses die Kontrolle des Baumbestandes am Fahrbahnrand versäumt habe. Das … Recht: Landstraße – Autofahrer muss mit Baumstamm rechnen Weiterlesen »
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