Recht: Diebstahl aus Auto durch “Hacken” des Funkschlüssels
Das unbefugte Öffnen eines Autos mittels eines abgefangenen Funkschlüssel-Signals ist kein „Aufbrechen“. Die Hausratversicherung muss in solch einem Fall nicht für aus dem Fahrzeug geklaute Gegenstände zahlen, wie das Amtsgericht München geurteilt hat.
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