VW Golf: Wieder mit Erdgas-Antrieb
Auch der Golf 8 ist wieder mit Erdgasantrieb zu haben.
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Hyundai i20 N: Mit Motorsport-Elementen
Im kommenden Frühjahr kommt der jüngst erneuerte Hyundai i20 als Performance-Version i20 N auf den Markt. Sie wird von einem 1,6-Liter-Turbobenizner mit 150 kW/204 PS und 275 Newtonmetern Drehmoment angetrieben und ist motorsporttechnisch optimiert.
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BMW Z4 2020: Fahrspaß mit Vernunft
Der Buchstabe Z steht bei BMW seit dem 1987 präsentierten Z1 für Fahrfreude pur, mal als Coupé, mal als Cabrio. Inzwischen haben die Münchener sich von der Coupé-Variante verabschiedet. Sogar das feste Klappdach beim Cabrio ist dem Verdeck aus Stoff gewichen. Wir fuhren den aktuellen Z4 M40i.
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Zeitumstellung: Auftakt der dunklen Jahreszeit
Am kommenden Wochenende, in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober, werden unsere Uhren wieder um eine Stunde zurückgestellt. Die bei „Langschläfern“ beliebte Extrazeit verlangt von vielen Verkehrsteilnehmern, sich kurzfristig umzustellen. So verschiebt sich für viele ab Montag die Fahrt zur Arbeit in die Morgendämmerung und der Rückweg in die Dunkelheit. Das sorgt für schwierigere Sichtverhältnisse und eine steigende Gefahr für Wildunfälle.
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Kyocera: Kinoleinwand statt Armaturentafel
Kyocera kennen viele in Deutschland vornehmlich als Hersteller von Bürogeräten. Doch die Japaner produzieren auch für die Autoindustrie unter anderem optische Komponenten wie Kameras und Displays. Welche Möglichkeiten Techniken aus diesem Bereich für autonome Fahrzeuge der Zukunft bieten könnten, will Kyocera mit dem Konzeptfahrzeug Moeye demonstrieren.
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Recht: Unfall mit parkendem Wagen – Abstand und Mithaftung
Nach dem Parken muss man beim Öffnen der Autotür besonders vorsichtig sein. Aber auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge gelten Vorsichtsregeln, denn wie beim Überholen muss hier ebenfalls die Abstandsregel bei geparkten Fahrzeugen beachtet werden. Wer nur mit 30-35 Zentimetern an geparkten Autos vorbeifährt, ist bei einer Türkollision mitschuldig. In der Regel haftet der Vorbeifahrende zu einem Drittel. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankenthal vom 26. Juni 2020 (AZ: 3c C 61/19).
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