Wüstenrennen: Stramme Herausforderungen für Privat-Teams
Seit Beginn der Rallye Dakar am 26. Dezember 1978 bestand das Feld der Teilnehmer (Lkw, Pkw, Motorräder) aus professionellen und mit Herstellergeldern gesegneten Werksteams und einer beachtlichen Anzahl privater Teilnehmer, die alle Vorbereitungen, Transport- und Nebenkosten aus eigener Tasche und, mit viel Glück, einigen mehr oder weniger großzügigen Sponsoren, bestreiten mussten. Gleichzeitig galten die Dakar- und andere wichtige Wüstenrennen- als „Talentschmieden“, denn, wer als Privatier erfolgreich war, durfte mit teilweiser oder auch ganzer Werksunterstützung für die großen Marken fahren. Selten, aber erstrebenswert.
BMW M 1000 RR: Ab Januar 2022 auch als Klötzchen-Modell
Die BMW M 1000 RR ist ab Januar 2022 als Lego-Modell im Maßstab 1:5 zu haben. Der Bausatz des Superbikes besteht aus 1.920 Einzelteilen, kostet 200 Euro und wird für Fans ab 18 Jahren empfohlen.
VW ID: Schneller laden bei großem Akku
Die Modelle mit großer Batterie aus der ID-Familie von VW laden künftig schneller.
Eberhard Mahle: Vielseitige Rennsport-Ikone
Er entsprang einer schwäbischen Unternehmer-Familie, die sich dem Automobil und dessen Weiterentwicklung verpflichtet fühlte. Früh schon war Eberhard Mahle nicht nur Rennfahrer, sondern auch einer, der über Grenzen hinweg dachte und nach immer neuen Herausforderungen bei verschiedenen Unternehmen und großen Namen im internationalen Motorsport suchte.
Zwei- und Dreiräder 2022: Fortschritt und Strom
Die Elektrifizierung wird, natürlich, 2022 auch vor Zwei- und Dreirädern nicht Halt machen. So werden Motorräder, die lange als „normal“ galten, ihres Verbrenner- Antriebs verlustig gingen, dafür aber mit Batterien und Akkus als Antriebskraft aufwarten. Zwei Beispiele seien erläutert, die das besonders eindrucksvoll demonstrieren.
Recht: Fahrradunfall auf Wirtschaftsweg – Haftung der Gemeinde?
Wer mit seinem Rad unterwegs ist, möchte auch gefahrlos die Wege nutzen. Grundsätzlich muss man sich aber den Straßenverhältnissen anpassen. Die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden darf nicht überspannt werden.